1. Verantwortliche Stelle
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder. Verantwortlich ist der Vorstand des Vereins. Die Kontaktdaten ergeben sich aus der Vereinssatzung, dem Vereinsregister und der Vereinswebsite.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Zur Begründung, Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören insbesondere:
- Namen
- Anschriften
- Kontaktdaten (Telefonnummern, eMail-Adressen)
- Abiturjahrgang und Geburtsnamen (Name, unter dem das Abitur abgelegt wurde)
- Bankverbindungen (für den Beitragseinzug)
- Vereinsbezogene Daten (Eintrittsdatum, Funktionen, Ehrungen)
3. Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vereins an einer geordneten Vereinsverwaltung)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern eine Einwilligung erforderlich ist (z. B. Veröffentlichung von Fotos)
4. Weitergabe der Daten
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn dies für die Vereinszwecke erforderlich ist, z. B. an Banken für den Beitragseinzug. Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt.
5. Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder ein berechtigtes Interesse des Vereins (z. B. Archivierung von Ehrungen) vorliegt.
6. Rechte der Mitglieder
Mitglieder haben jederzeit folgende Rechte:
- Auskunft über die gespeicherten Daten
- Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschung, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen
- Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Widerruf erteilter Einwilligungen
- Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
7. Foto- und Videoaufnahmen
Bei Vereinsveranstaltungen können Fotos oder Videos gemacht werden. Die Veröffentlichung erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung oder, wenn ein berechtigtes Interesse des Vereins besteht und keine überwiegenden Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.